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Vorlage - 2020/130/0106
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 3. Satzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Benutzung der Kindertagesstätte Strohbrück (Benutzungssatzung) vom 13.07.2017 in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat bereits in ihrer Sitzung am 04.06.2020 über die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 beraten und diese, vorbehaltlich der Anhörung durch den Kindergartenbeirat beschlossen.
Die Nachtragssatzung bezieht sich u.a. auch auf die angebotenen Betreuungszeiten, welche zusätzlich auch in der Benutzungssatzung für die Kindertagesstätte Strohbrück geregelt sind.
Der anliegende 3. Nachtragsentwurf Betreuung übernimmt insofern lediglich die über die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung beschlossene Anpassung der Betreuung-/Öffnungszeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
3. Nachtragssatzung Benutzung Entwurf
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 3. Nachtragssatzung Benutzung Entwurf (94 KB) |