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Vorlage - 2020/171/0053
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt grundsätzlich der Bebauung der Flächen am Ende der Straße „Sandkamp“ zu. Über die notwendige Bauleitplanung, Naturschutzfachplanung, Planungskostenübernahme und Erschließung ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Alternative 1:Die Gemeinde stimmt den vorgeschlagenen Planungsbüros zu.
Alternative 2:Die Gemeinde bestimmt die Fachplanungsbüros.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 06.08.2020 wird die Erschließung der Grundstücke am Ende des Sandkamps durch Frau Karina Marlin Kläschen beantragt. Die Realisierung soll durch die Fa. WIRO Grundbesetz GmbH, Flintbek, erfolgen. Für die Bauleitplanung, Naturschutzfachplanung und Erschließungsplanung und Bauleitung werden Fachbüros vorgeschlagen, die nach Kenntnis des Amtes alle in der Lage sind, die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Es ist der Gemeinde jedoch auch freigestellt, im Rahmen der Vertragsverhandlungen eigene Vorstellungen einzubringen.
Zur Baureifmachung der Grundstücke ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Sollte die Gemeinde beabsichtigen, die Erschießungsflächen ins gemeindliche Eigentum zu übernehmen, wird eine Beurkundung des städtebaulichen Vertrags erforderlich. Es empfiehlt sich daher, zwei städtebauliche Verträge abzuschließen, wobei der erste Vertrag ausschließlich die Beauftragung der Büros und die Kostenübernahme regelt (keine Beurkundung) und der zweite Vertrag dann die technischen Vorgaben zur Erschließung und den Grunderwerb festlegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Sofern direkte Beauftragung der Planungsbüros durch den Vorhabenträger erfolgt, keine.
Anlage/n:
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Antrag (770 KB) |