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Vorlage - 2020/171/0054
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, für den Bereich Seeweg keine Ergänzungssatzung aufzustellen, da der Erlass einer Satzung nicht mit der städtebaulichen Ordnung vereinbar ist, das Grundstück nicht durch die anschließende bauliche Nutzung des Innenbereichs geprägt ist und das Grundstück innerhalb des LSG „Westensee-Landschaft“ gelegen ist.
Sachverhalt:
Es wird er Erlass einer Ergänzungssatzung für das Flurstück 6/4, Gemarkung Wrohe, Flur 4 beantragt.
Voraussetzung dafür ist u.a. , dass das Grundstück durch die bauliche Nutzung des danebenliegenden Innenbereichs geprägt ist. Es handelt sich bei dem Grundstück um eine Fläche, die mit den nordöstlich angrenzenden Flächen zusammen landwirtschaftlich genutzt wird. Eine Prägung durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Innenbereichs ist nicht erkennbar. Vor allem ist es aber notwendig, dass die Satzung mit der städtebaulichen Ordnung der Gemeinde vereinbar ist, d.h. die Satzung muss den Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechen, läuft die Satzung dem F-Plan zuwider, ist sie nichtig. Der F-Plan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar, folglich ist eine Ergänzungssatzung nicht mit der städtebaulichen Ordnung der Gemeinde vereinbar. Letztlich unterliegt das Grundstück auch dem Landschaftsschutz.
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Anlage/n:
1