Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/171/0054  

Betreff: Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für ein Grundstück im Seeweg, OT Wrohe
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
29.10.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   
Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee Vorberatung
24.09.2020 
Sitzung des Bau-und Wegeausschusses der Gemeinde Westensee (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, für den Bereich Seeweg keine Ergänzungssatzung aufzustellen, da der Erlass einer Satzung nicht mit der städtebaulichen Ordnung vereinbar ist, das Grundstück nicht durch die anschließende bauliche Nutzung des Innenbereichs geprägt ist und das Grundstück innerhalb des LSG „Westensee-Landschaft“ gelegen ist.  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Es wird er Erlass einer Ergänzungssatzung für das Flurstück 6/4, Gemarkung Wrohe, Flur 4 beantragt.

 Voraussetzung dafür ist u.a. , dass das Grundstück durch die bauliche Nutzung des danebenliegenden Innenbereichs geprägt ist. Es handelt sich bei dem Grundstück um eine Fläche, die mit den nordöstlich angrenzenden Flächen zusammen landwirtschaftlich genutzt wird. Eine Prägung durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Innenbereichs ist nicht erkennbar. Vor allem ist es aber notwendig, dass die Satzung mit der städtebaulichen Ordnung der Gemeinde vereinbar ist, d.h. die Satzung muss den Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechen, läuft die Satzung dem F-Plan zuwider, ist sie nichtig. Der F-Plan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar, folglich ist eine Ergänzungssatzung nicht mit der städtebaulichen Ordnung der Gemeinde vereinbar. Letztlich unterliegt das Grundstück auch dem Landschaftsschutz.   

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

1