Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/028/0012  

Betreff: Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte, den Atemschutzgerätewart und des Jugendwartes der FF Bredenbek
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek
29.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek
22.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gerätewarte und der Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Bredenbek nach Maßgabe der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie ab dem 01.01.2019 erhalten.

Der Atemschutzgerätewart erhält eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung, die sich an der prozentualen Erhöhung der Entschädigung der Gerätewarte orientiert.

 

Die Auszahlungen erfolgen jeweils am 01.04. und 01.10. eines Jahres zu gleichen Anteilen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Rahmen der Neufassung der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertreter vom 28.03.2018 wurden die Aufwandsentschädigung für den Wehrführer und den stellv. Wehrführer rückwirkend zum 01.01.2018 auf den Höchstsatz, so wie es die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bredenbek vorsieht, angehoben.

Vor diesem Hintergrund sollten auch die Entschädigungen der Gerätewarte, des  Atemschutzgerätewartes und des Jugendwartes zum 01.01.2019 angepasst werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018.

Um eine dauerhafte Beschlusslage zu erzeugen, sollte die Gemeinde beschließen, dass auch die Gerätewarte, der Atemschutzgerätewart und der Jugendwart die Höchstsätze, die in der genannten Richtlinie festgelegt sind, erhalten.

Bei den Gerätewarten richten sich diese Höchstsätze gem. Richtlinie u.a. nach der Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge.

Die Höhe des Entschädigungssatzes für Atemschutzgerätewarte wird durch den Träger der Feuerwehr, demnach durch die Gemeinde Bredenbek, festgelegt. Da die Erhöhung bei den Höchstsätzen der Gerätewarte ca. 20% beträgt, sollte die Erhöhung der Aufwandspauschale bei den Atemschutzgeräteträgern diesem Prozentsatz entsprechen.

Die Höhe der Auslagenpauschale für Jugendfeuerwehrwarte soll gem. Richtlinie den Betrag von 47,00 € / Monat nicht übersteigen.

 

Gegenüberstellung Aufwandsentschädigungen „alt/neu“:

a)      Gerätewart (Anzahl 2):

Alt: 

80,00 €/Monat = 960,00 €/Jahr  (Fälligkeit 01.04.= 480,00 €; 01.10. = 480,00 €)

Neu:

134,00 €/Monat= 1.608,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 804,00 €; 01.10. = 804,00 €)

 

b)      Atemschutzgerätewart (Anzahl 1):

Alt:

160 € / Jahr          (Fälligkeit 01.04. = 80,00 €; 01.10. = 80,00 €)

Neu:

192,00 / Jahr          (Fälligkeit 01.04. = 96,00 €; 01.10. = 96,00 €)

 

c)       Jugendwart (Anzahl 1)

Alt:

 43,00 € /Monat= 516,00 €/Jahr  (Fälligkeit 01.04. = 258,00 €; 01.10. = 258,00 €)

Neu:

47,00 / Monat= 564,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 282,00 €; 01.10. = 282,00 €)

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Gerätewarte: Mehrkosten in Höhe von 648,00 € / Jahr

Kosten für Atemschutzgerätewart: Mehrkosten in Höhe von 23,00 € / Jahr

Kosten für Jugendwart: Mehrkosten in Höhe von 48,00 € / Jahr

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine.