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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0087-01  

Betreff: Digitalpakt Schule - Beschlussfassungen zu den Medienentwicklungskonzepten und deren Umsetzung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/000/0087
Beratungsfolge:
Schulausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
01.10.2020 
Sitzung des Schulausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
19.10.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss/ der Amtsausschuss beschließt, die Empfehlungen aus den erstellten Medienentwicklungskonzepten für die drei Grundschulen im Amtsbereich (Grundschule Bredenbek, Grundschule Felde mit Außenstelle Westensee und Grundschule Strohbrück mit Außenstelle Melsdorf) wie folgt umzusetzen:

 

Zunächst werden die nach den Medienentwicklungskonzepten erforderlichen Maßnahmen in den Bereiche Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der LAN / WLAN-Netze, Server- und Administrationssysteme sowie erforderliche Präsentationstechnik umgesetzt (geschätzte Gesamtkosten: rd. 183.000 Euro – davon Eigenanteil 27.450 Euro).

Der Amtsdirektor wird ermächtigt, nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren auf die jeweils wirtschaftlichsten Angebote die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers erfolgt über die Schulträgerumlage.

 

Über die Umsetzung der weiteren Schritte wird nach erfolgter Ausschreibung und Kenntnis über die voraussichtlichen Ist-Kosten für diese Maßnahmen und damit die verbleibenden Fördermittel beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.05.2020 auf Empfehlung des Schulausschusses beschlossen, im Rahmen der Umsetzung des sog. DigitalPaktes Schule 2019 bis 2024 als Grundlage für die Schaffung einer sachgerechten und möglichst gleichwertigen IT-Infrastruktur zunächst für alle Grundschulen im Amtsgebiet sog. Medienentwicklungskonzepte erstellen zulassen und hierzu einen entsprechenden Auftrag an die Firma hm consult IT-Mangement GmbH in Kiel erteilt.

 

Die entsprechenden Medienentwicklungskonzepte liegen nunmehr nach mehrfachen Ortsterminen vor; deren wesentliche Inhalte werden von Herrn Kreft als Geschäftsführer der Firma hm consult IT Management GmbH in der Schulausschusssitzung am 01.10.2020 vorgestellt und erläutert (siehe hierzu auch anliegende Folien).

Zu den Inhalten zählen im Wesentlichen auch Darstellungen des aktuellen Ist- und des gewünschten Sollzustandes an den unterschiedlichen Schulstandorten sowohl hinsichtlich der erforderliche Verkabelung und Netzwerktechnik, der Präsentationsgeräte als auch erforderlicher Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrerinnen und Lehrer. Insbesondere die Entwicklung der dargestellten Sollzustände erfolgte dabei in enger Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen vor Ort, da schlussendlich die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort mit der vorhandenen IT-Technik arbeiten und diese in den Schulunterricht einbinden sollen und müssen. Vor diesem Hintergrund sind die teilweise unterschiedlichen Umsetzungsziele an den Standorten erarbeitet worden.

 

Der Digitalpakt Schule gibt im Rahmen seiner Förderrichtlinie u.a. vor, dass grundsätzlich förderfähig sind:

 

-          Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der strukturierten Verkabelung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände für die LAN / WLAN-Versorgung inkl. der passiven und aktiven Netzwerkkomponenten,

-          Server in Schulen zu unmittelbar pädagogischen Zwecken und zur IT-Administration,

-          Anzeige- und Präsentationsgeräte zur padagogischen Nutzung in der Schule

-          schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tabelts mit Ausnahme von Smartphones)

 

Vor diesem Hintergrund können Maßnahmen gefördert werden, die nach dem 16.05.2019 begonnen wurden; Beginn einer Maßnahme ist nach der Richtlinie der Abschluss eines entsprechenden Leistungs- und Liefervertrages.

 

Grundlage für die Richtlinie des Landes ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land, welche vorgibt, dass zunächst die erforderliche Infrastuktur in den Schulen sicherzustellen ist und die mobilen Endgeräte insofern „nur“ nachrangig gefördert werden.

 

Dem Amt Achterwehr stehen als Träger der Grundschulen im Amtsgebiet grundsätzlich Fördermittel in Höhe von 225.000 Euro zur Verfügung; diese sind nach Ziffer 6.2. der Förderrichtlinie um Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 % (entspricht 33.750 Euro) zu ergänzen.

 

Die Umsetzung der erarbeiteten Medienentwicklungskonzepte würde nach einer vorläufigen Kostenschätzung Investitionskosten in Höhe von insgesamt rund 364.500 Euro auslösen. Unter Berücksichtigung der Fördermittel von 225.000 Euro ergibt sich ein vom Schulträger zu tragender Gesamteigenanteil von rund 139.500 Euro.

 

Da es sich bei den derzeit vorliegenden Zahlen jedoch zunächst „nur“ um Schätzkosten handelt, gleichzeitig aber die Förderregularien eine gewisse Rangfolge an förderfähigen Maßnahmen vorgeben (siehe oben), schlägt die Verwaltung ein stufiges Vorgehen vor, um zunächst eine optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fördermitteln zu erreichen und gleichzeitig für noch ausstehende Maßnahmen weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen bzw. abzuwarten.

In einer ersten Stufe sollten demnach die nach den Medienentwicklungskonzepten erforderlichen Maßnahmen in den Bereiche Aufbau, Erweiterung und Verbesserung der LAN / WLAN-Netze, Server- und Administrationssysteme sowie erforderliche Präsentationstechnik umgesetzt werden (geschätzte Gesamtkosten: rd. 183.000 Euro – davon Eigenanteil 27.450 Euro). Hinsichtlich der Finanzierung des Eigenanteils wäre auch hier – wie im Sofortprogramm zum DigitalPakt SH – eine pauschale Finanzierung im Rahmen der Schulträgerumlage denkbar.

 

Nach Umsetzung der ersten Stufe und in Kenntnis der konkreten hierfür entstandenen Kosten und damit der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel wäre dann im nächsten Schritt die in den Medienentwicklungskonzepten vorgesehene Ausstattung mit mobilen Endgeräten für die Schülerinnen und Schüler sowie ggf. auch der Lehrkräfte zu starten. Dabei kann dann auch bei Art und Umfang der Umsetzung von Bedeutung sein, wie sich bis dahin die zwischenzeitlichen Diskussionen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene hinsichltich weiterer Förderungen schon Schüler- und Lehrergeräten entwickelt hat.

 

Ein weiterer Baustein der Medienentwicklungskonzepte ist auch die Erarbeitung eines Supportkonzeptes, da spätestens mit Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen die dann vorhandenen Einrichtungen auch einer fachkundigen Begleitung bzw. Pflege bedürfen. Die Rückmeldungen der Schulleitungen machen deutlich, dass der überwiegende Teil der Systemwartung und –pflege nicht durch die Schulleitung oder die Lehrkräfte erfolgen kann und insofern externe Dienstleistungen erforderlich sind. Aus Sicht des Amtes als Schulträgers dürfte dabei trotz der unterschiedlichen Konzepte vor Ort wünschenswert sein, wenn hier ein gemeinsamer Ansprechpartner für alle drei Schule (fünf Standorte) gefunden werden kann. Um jedoch die bislang schon vorhandenen und funktionierenden Strukturen nicht auszuschließen, sollte hier eine losweise Vergaben je Standort optional in die entsprechende Ausschreibung aufgenommen werden. Auch insoweit gibt es aktuelle Überlegungen des Bundes, die Ausbildung bzw. den Einsatz von Administratoren an Schulen zu fördern (siehe hierzu FAZ vom 22.09.2020).

 

Nach Umsetzung der Medienentwicklungskonzepte wäre dann zu überlegen, ob und in welcher Weise seitens des Amtes als Schulträger bzw. der Standortgemeinden im Rahmen der laufenden Haushaltsplanung bereits Vorsorge für etwaige Ersatzbeschaffungen getroffen werden. Auch wenn die nunmehr umzusetztenden Investitionen zu einem erheblichen Teil über Fördermittel finanziert werden, sind gewissen Bestandteile (insbesondere die Präsenationsgeräte und Endgeräte) turnusmäßig zu erneuern (i.d.R. alle 5 Jahre). Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass für diese Ersatzbeschaffungen dann keine neuerlichen Fördermittel zur Verfügung stehen und damit das Amt als Schulträger diese in vollem Umfang aus Eigenmitteln finanzieren muss.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausgehend von dem 15 % Eigenanteil des Schulträgers nach den Förderrichtlinie und der vorliegenden Kostenschätzung ergibt sich aus der Umsetzung der ersten Maßnahmen ein Betrag von rund 27.450 Euro, welcher aus dem Schulhaushalt des Amtes zu decken wäre.

 

 

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Anlage/n:

Visuelle Übersichten mit Ist-Soll-Vergleich für die Schulstandorte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Medienentwicklungsplan Schulen Amt Achterwehr - Übersicht Ist-Soll-Vergleich (544 KB)