Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee
Satzungen des Amtsbereiches
Für das Gebiet des Amtes Achterwehr gelten neben den bundes- und landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen im Wesentlichen die von den jeweiligen Gemeinden bzw. vom Amt erlassenen Satzungen.
Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee
erlassen am: 20.12.2022 | i.d.F.v.: 21.12.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | gültig am: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 23.12.2022
Durch Beschluss der Gemeindevertretung Westensee vom 20.12.2022 wird folgende Entgeltordnung für den Grillplatz der Gemeinde Westensee erlassen:
1.
Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Grillanlage an der Badestelle in Westensee werden folgende Benutzungsentgelte erhoben:
a) | Für Schulklassen pro Tag / Person | 0,40 EUR |
mindestens aber | 15,00 EUR | |
b) | Für Erwachsenengruppen Tag / Person | 1,00 EUR |
mindestens aber | 25,00 EUR | |
c) | Für Gruppen unter 10 Personen wird ein Entgelt nach den Buchstaben a) und b) nicht erhoben. | |
d) | Für die Nutzung des elektrischen Anschlusses wird eine Pauschale von | 5,00 EUR |
erhoben. | ||
e) | Bei Absage des Termins aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen ist ein Bearbeitungsentgelt von | 5,00 EUR |
zu zahlen. |