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Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee

Satzungen des Amtsbereiches

Für das Gebiet des Amtes Achterwehr gelten neben den bundes- und landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen im Wesentlichen die von den jeweiligen Gemeinden bzw. vom Amt erlassenen Satzungen.

erlassen am: 20.12.2022 | i.d.F.v.: 21.12.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | gültig am: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 23.12.2022


Durch Beschluss der Gemeindevertretung Westensee vom 20.12.2022 wird folgende Entgeltordnung für den Grillplatz der Gemeinde Westensee erlassen:

1.

Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Grillanlage an der Badestelle in Westensee werden folgende Benutzungsentgelte erhoben:

a) Für Schulklassen pro Tag / Person 0,40 EUR
mindestens aber 15,00 EUR
b) Für Erwachsenengruppen Tag / Person 1,00 EUR
mindestens aber 25,00 EUR
c) Für Gruppen unter 10 Personen wird ein Entgelt nach den Buchstaben a) und b) nicht erhoben.
d) Für die Nutzung des elektrischen Anschlusses wird eine Pauschale von 5,00 EUR
erhoben.
e) Bei Absage des Termins aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen ist ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 EUR
zu zahlen.

2.

Zusätzlich zu den Beträgen nach Ziffer 1 werden die jeweils gültigen Umsatzsteuern erhoben.

3.

Die Entgelte nach Ziffer 1 und 2 werden mit der Terminzusage fällig.

4.

Diese Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.01.2002 außer Kraft.