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Zerlegungsvermessung

Eine Zerlegungsvermessung ist zu veranlassen, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen möchten, bedarf es in der Regel zuvor einer Vermessung des abzutrennenden Teils. Im Rahmen dieser Zerlegungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Auf Grundlage dieses Vermessungsergebnisses kann der notarielle Kaufvertrag und die zugehörige grundbuchrechtliche Regelung vorbereitet werden.

Eine Zerlegungsvermessung erfolgt auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer eines betroffenen Grundstücks.

 

  • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
  • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI).

 

Es werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

 

  • § 16 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

§ 16 VermKatG

VermGebVO

 

Anträge können formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI).

BDVI

 

Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Tel: +49 431 383-0   |   Fax: +49 431 383-2099
E-Mail: Poststelle[at]LVermGeo.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html

Postanschrift:

24062 Kiel


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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