Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).
Keine
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.
Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein
STAUK - Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
- Handwerk: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Handwerksrecht: Auskünfte allgemein
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen (Straßenverkauf) auf öffentlichen Flächen beantragen
Ansprechpartner
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:
0431 220040-10
|
Fax:
0431 220040-650
E-Mail:
poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html