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Aufgrabeschein beantragen

Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung das Bauvorhaben auf dem betroffenen Grund durchzuführen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Ausnahme: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien. Hierfür ist keine Aufgrabegenehmigung, sondern nur die Zustimmung des Straßenbaulastträgers gem. § 127 TKG erforderlich. Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten sind dabei zustimmungsfrei, da diese Arbeiten von der erteilten Zustimmung bei der Verlegung mit abgedeckt sind.

Hinweis: Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet können auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen sein.

 

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen:

  • Bundesfern- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD)
  • Bundesfernstraßen innerhalb der OD bei einer Einwohnerzahl von weniger als 80.000 Einwohner
  • innerhalb der OD für Landesstraßen bei einer Einwohnerzahl von weniger als 20.000 Einwohner
  • für Kreisstraßen gemäß Auftragsverwaltung in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Stormarn, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg

LBV-SH - Organisation und Adressen

 

Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma beim örtlichen Tiefbauamt oder bei einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel beim LBV-SH) zu beantragen.

Bei Zustimmungsanträgen gem. § 68 TKG (ab. 01.12.2021: § 127 TKG) sind die dort enthaltenen Fristen zu berücksichtigen.

 

Grundsätzlich keine.

Nach § 68 TKG ist die Benutzung der Verkehrswege für Telekommunikationslinien, die öffentlichen Zwecken dienen, unentgeltlich (ab 01.12.2021: § 125 TKG). Gem. § 142 Abs. 8 TKG (ab 01.12.2021: § 223 Abs. 4 TKG) dürfen lediglich die Verwaltungskosten abdeckende Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zustimmungsbescheiden erhoben werden.

 

Das örtliche Tiefbauamt benötigt einen Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung und gegebenenfalls einen Lageplanauschnitt.

Das LBV-SH benötigt je nach dem, wo die Aufgrabung durchgeführt werden soll, unterschiedliche Unterlagen. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem LBV-SH in Verbindung zu setzen.

 

Die Aufgrabgenehmigung kann formlos beim örtlichen Tiefbauamt beantragt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr


Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)

Herr Marcel Hamann Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-111  
E-Mail: m.hamann[at]amt-achterwehr.de

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)

Herr Roland Schwiersch Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-112  
E-Mail: r.schwiersch[at]amt-achterwehr.de

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)

Herr Sebasitan Thoms Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-114  
E-Mail: m.hamann[at]amt-achterwehr.de