Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
Wer Bauprodukte herstellen möchte, die von technischen Regeln wesentlich abweichen (nicht geregelte Bauprodukte), benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie Bauprodukte herstellen, die von technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), benötigen Sie für die baurechtliche Verwendung diese Produkte
Es fallen Gebühren für eine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Für Bauprodukte mit besonderen Eigenschaften kann eine Überwachung der Produktion angeordnet werden.
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen (Straßenverkauf) auf öffentlichen Flächen beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel:
+49 30 78730-0
Web:
www.dibt.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
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Fax:
+49 431 988-2833
E-Mail:
poststelle[at]im.landsh.de
Web:
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