Personalausweis: Ersetzen
Ist der Personalausweis unauffindbar, weil er verloren wurde oder entwendet worden ist, muss der Verlust umgehend angezeigt werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist erforderlich.
Ist die Bearbeitungsdauer von 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.
An Ihre zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Für die Verlustanzeige selbst fallen keine Gebühren an.
Wird gleichzeitig ein neuer und / oder ein vorläufiger Personalausweis beantragt, sind Gebühren nach der Personalausweisgebührenverordnung zu entrichten.
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel Reisepass, amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein) sowie einen Nachweis zur Richtigkeit der Schreibweise Ihres Namens (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).
Ohne den Besitz eines gültigen Ausweises liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 3 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-121
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-122
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
9
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-121
E-Mail:
d.christian[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-122
E-Mail:
l.glinicke[at]amt-achterwehr.de