Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Nachweis der Grundqualifikation
Eine Grundqualifikation muss nachweisen, wer als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen möchte.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Schifffahrt
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
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