Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige
Wer Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringen möchte, die mit "giftig" oder "sehr giftig" zu kennzeichnen sind, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Erdwärmenutzung, Grundwasser
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Änderung der Festsetzung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.