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Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige

Wer Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringen möchte, die mit "giftig" oder "sehr giftig" zu kennzeichnen sind, benötigt eine Erlaubnis.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

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