Die Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Altholz in der Abfallwirtschaft beantragen
Wenn Sie als Stelle für die Prüfung und Untersuchung von Altholzchargen, die werkstofflich verwertet werden sollen, im Rahmen der Fremdüberwachung der Betreiber von Altholzbehandlungsanlagen in der Abfallwirtschaft tätig werden, müssen Sie zuvor dazu bekannt gegeben worden sein.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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