Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, benötigen eine amtliche Anerkennung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Voraussetzungen:
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsbehörde), in dessen/deren Gebiet Sie Ihren Wohnsitz (bei Firmen den Firmensitz) haben.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Gebühren gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) betragen 51,10 Euro bis 511,00 Euro. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
§ 68 Abs. 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).
- Bewachungsgewerbe: Unterrichtungsnachweis
- Camping-, Wochenend- oder Golfplätze: Errichtung, Änderung, Erweiterung
- Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Gewerbsmäßiger Umgang - Erlaubnis
- Krankheitserreger: Gewerblicher Umgang - Erlaubnis
- Veranstaltungen: Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rd.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Fachdienst - Verkehr
Tel:
+49 4331 202-466
|
Fax:
+49 4331 202-282
E-Mail:
strassenverkehrsbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
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Zimmer:
522