Freiwilliger Wehrdienst (FWD)
Freiwillioger Wehrdienst kann ab einem Alter von 18 Jahren für die Dauer von 1 - 23 Monaten absolviert werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Wehrpflicht ist seit 1. Juli 2011 bis auf weiteres ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern ab einem Alter von 18 Jahren einen freiwilligen Dienst für die Dauer von 1 bis 23 Monaten an.
Freiwillig Wehrdienst Leistende erhalten einen Wehrsold und einen Wehrdienstzuschlag.
Zusätzlich können während dieser Zeit Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt werden.
Zu diesen Leistungen zählen:
Weitere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst und zur Neuausrichtung der Bundeswehr finden Sie auf den folgenden Seiten:
Ansprechpartner
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) / Bundeswehr - Wehrdienstberatung Itzehoe
Langer Peter 29
25524 Itzehoe
E-Mail:
wdbera.iz[at]bundeswehr.org
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) / Bundeswehr - Wehrdienstberatung Kiel
Rostocker Straße 2
24106 Kiel
E-Mail:
wdbera.ki[at]bundeswehr.org
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) / Bundeswehr - Wehrdienstberatung Lübeck
Hans-Böckler-Straße 1
23560 Lübeck, Hansestadt
E-Mail:
wdbera.hl[at]bundeswehr.org
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) / Bundeswehr - Wehrdienstberatung Schleswig
Moltkestraße 36-38
24837 Schleswig
E-Mail:
wdbera.sl[at]bundeswehr.org