Handwerk: Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden. Nach der Handwerksordnung (HwO) ist es Aufgabe der Handwerkskammer, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe zu bestellen und zu vereidigen.
Die Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich im Einzelnen aus den von den Handwerkskammern erlassenen Sachverständigenordnungen (SVO). Die SVO bestimmt das Auswahl- und Bestellungsverfahren, nach dem die Handwerkskammern die öffentliche Bestellung durchführen, normiert die Rechte und Pflichten der Sachverständigen und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Sachverständigen und Handwerkskammer.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Erforderliche Anträge und Formulare erhalten Sie bei der zuständige HWK.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Sachverständigendatenbank des Handwerks (Sachverständigen NAVI).
- Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
- Die Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige - Anordnung
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Ansprechpartner
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