Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Leichenpass: Ausstellung

Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.

Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.

Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.

 

Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Rahmengebühr zwischen 15,00 und 50,00 Euro gemäß kommunaler Satzung an.

 

  • Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
  • solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.

 

§ 11 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).

§ 11 BestattG

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)

Frau Ute Kasper Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-103  
E-Mail: u.kasper[at]amt-achterwehr.de