Meldepflicht: Bewohner Krankenhaus / Pflegeheim
Personen, die in Krankenhäusern, Sanatorien, Heil- und Pflegeanstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen, die der Betreuung Pflegebedürftiger oder Behinderter oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen sind, unterliegen nicht der Meldepflicht solange sie für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich bei der Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung anmelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. Wenn Sie wegen Gebrechlichkeit Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen können, müssen die Verantwortlichen der Einrichtung der Meldepflicht nachkommen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Sind Sie für keine Wohnung im Inland gemeldet, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung anmelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Keine
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-121
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-122
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
9
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-122
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
9
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de