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Ortsfeste Amateurfunkstelle anzeigen

Wenn Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr als Amateurfunker betreiben wollen, müssen Sie zuvor die Bundesnetzagentur informieren (Anzeige).


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


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