Ortsfeste Amateurfunkstelle anzeigen
Wenn Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr als Amateurfunker betreiben wollen, müssen Sie zuvor die Bundesnetzagentur informieren (Anzeige).
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.