Patentanwalt / Patentanwältin: Zulassung
Wer als Patentanwältn / Patentanwalt tätig sein möchte, benötigt eine Zulassung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie möchten als Patentanwältin/Patentanwalt tätig werden?
Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
Sie dürfen nur dann als Patentanwältin/Patentanwalt tätig werden, wenn Sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung müssen Sie beantragen.
Auf den Seiten der Patentanwaltskammer finden Sie eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten.
An die Patentanwaltskammer.
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
Die Zulassungsgebühr beträgt 300,00 Euro.
Ein Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Als Patenanwältin/Patentanwalt können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie
Die Befähigung für den Beruf der Patentanwältin/des Patentanwalts haben Sie erlangt, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird in folgenden Fällen versagt:
Verfahrensablauf: Den Antrag auf Zulassung als Patentanwältin/Patentanwalt müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Patentanwaltskammer überprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Einladung zur Vereidigung. Die Vereidigung findet bei der Geschäftsstelle der Patentanwaltskammer in München statt. Nach der Vereidigung erhalten Sie eine Zulassungsurkunde. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Patentanwältin"/"Patentanwalt" führen. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Patentanwaltskammer und werden nach der Vereidigung in das elektronische Verzeichnis der Patentanwälte eingetragen.
Nähere Informationen zur Prüfung zur Patentanwältin/zum Patentanwalt und zur praktischen technischen Tätigkeit sowie Informationen zur Zulassung zur Patentanwältin/zum Patentanwalt finden Sie auf den Internetseiten der Patentanwaltskammer.
- Betreuung: Hauptberufliche Betreuerin/hauptberuflicher Betreuer - Bestellung
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Schaustellungen von Personen: Erlaubnis
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt
Tel:
+49 89 242278-0
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Fax:
+49 89 242278-24
Web:
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