Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten
Wer geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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