Reisepass
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.
Am 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Staaten den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (seit 1.November 2005 biometriefähiges Lichtbild und seit 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt (Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten einen Kinderreisepass). Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren (maximal 72h) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
Die Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 60,00 .
Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 .
Sofern Sie für die Einreise in ein anderes Land ein bereitgestelltes Online-Formular ausfüllen, verwenden Sie als Null die Ziffer 0 und nicht den Buchstaben O. Dadurch vermeiden Sie unnötigen Ärger bei der Einreise.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema ePass erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Auswärtiges Amt - Reise-und Sicherheitshinweise A-Z
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-121
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
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Zimmer:
10
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-122
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
9
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
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+49 4340 409-000
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+49 4340 409-329
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