Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Befreiung
Bestimmte Personen, die steuerberatend tätig werden möchten, können von der Steruerberaterprüfung befreit werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) werden von der Steuerberaterprüfung befreit:
An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.
Genaue Auskünfte über die Fristen erteilt die zuständige Stelle.
Es wird eine Gebühr von 200,00 Euro erhoben.
Dem Antrag sind beizufügen:
Die Bescheinigung muss Angaben enthalten über:
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Steuerberaterin / Steuerberater: Landwirtschaftliche Buchstelle - Berechtigung
- Waffenhandel: Stellvertretererlaubnis
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel:
+49 431 5 70 49-0
|
Fax:
+49 431 5 70 49-10
E-Mail:
info[at]stbk-sh.de
Web:
www.stbk-sh.de
Postanschrift:
24040 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr