Telemedien
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Gewerbe freiberuflich: Auskunft
- Gewerbeabmeldung
- Veranstaltungen: Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
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Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
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Web:
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