Umweltgutachterin/Umweltgutacher: Zulassung
Der/Dem Umweltgutachter/in wird durch das Umweltauditgesetz (UAG) das Recht zuerkannt, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder andere Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) zu bescheinigen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Darüber hinaus sind Umweltgutachter/innen in Abhängigkeit von ihren Zulassungsbereichen berechtigt, auch in den Rechtsgebieten Altfahrzeug-Verordnung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetz, Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und Verpackungsverordnung tätig zu werden.
Dazu müssen Umweltgutachter/innen ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
Umweltgutachter/innen werden für eine oder mehrere Branchen zugelassen. In diesen können sie die vom Gesetzgeber geforderten Bescheinigungen und Zertifikate erstellen. Für die Qualität der Umweltgutachter/innen sorgt das gesetzlich geregelte Zulassungs- und Aufsichtsverfahren.
An die DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH, Bonn.
Es fallen Gebühren gemäß § 36 Umweltauditgesetz (UAG) an.
- Die Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Handwerk: Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Ansprechpartner
DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
Dottendorfer Straße 86
53129 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 280 52-0
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Fax:
+49 228 280 52-28
Web:
www.dau-bonn-gmbh.de