Verfassungsschutz: Personenbezogene Daten - Auskünfte
Auskünfte über eigene personenbezogene Daten, die beim Verfassungsschutz gespeichert sind, sind nur auf schriftlichen Antrag möglich.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Auf schriftlichen Antrag können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein erhalten.
Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung zurücktreten muss.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Keine
Keine
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
In dem Antrag soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden.
§ 25 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG).
Anträge sind formlos, schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift versehen, an die zuständige Stelle zu senden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Verfassungsschutz finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-2833
E-Mail:
poststelle[at]im.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift:
Postfach
7125
24171
Kiel