Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes bedeutet, muss genehmigt werden (Sondernutzungserlaubnis).
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) einzuholen.
Sofern Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, kann neben der Erlaubnis für die Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung erforderlich werden.
Gegebenenfalls sind auch Richtlinien des Ortsrechts (kommunale Satzungen) zu berücksichtigen.
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).
Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.
Es fallen Gebühren an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Gefährliche Güter: Transport
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-102
E-Mail:
t.boller[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-111
E-Mail:
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-101
E-Mail:
c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-103
E-Mail:
u.kasper[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-012
E-Mail:
jan-heiko.muenster[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-114
E-Mail:
d.salbreiter[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-112
E-Mail:
r.schwiersch[at]amt-achterwehr.de
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
Tel:
+49 4340 409-113
E-Mail:
h.struck[at]amt-achterwehr.de
Amt für Planfeststellung Verkehr
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 9886209-999
E-Mail:
Planfeststellung[at]wimi.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
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Web:
www.kreis-rd.de
Postanschrift:
Postfach
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24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Es gilt eine Maskenempfehlung für die Kreisverwaltung und alle Außenstellen.
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Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
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Do. 8:00-12:00 Uhr
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Aufzug vorhanden: ja