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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung vorläufig
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte.
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • Kosten:

    • 10,00 EUR
    • 13,00 EUR Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

 

Es gibt folgende Hinweise:

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Frau Monika Heit Icon Vcard

Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-121   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09  


Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Sophie-Marie Bernhardi Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-122  
E-Mail: s.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 09  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Monika Heit Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-123  
E-Mail: m.heit[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 17  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Isabell Tietz Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-123  
E-Mail: i.tietz[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 09  


Einwohnermeldeamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr