Innerhalb der Zeit
vom 25. August bis ca. 30. Oktober 2025
führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde
Krummwisch
eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.
Innerhalb der Zeit
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Krummwisch
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