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Bekanntmachung über die Nachschätzung der Bodenschätzung

Innerhalb der Zeit

vom 25. August bis ca. 30. Oktober 2025

führt das Finanzamt Rendsburg gem. § 11 Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) in der Gemeinde

Krummwisch

eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse (Nachschätzung) durch.