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Fundbüro

Fundbüro des Amtes Achterwehr

Unser Fundbüro befindet sich im Einwohnermeldeamt.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen unter 04340/409 -121, -122 oder einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de

Bekanntmachung der Fundsachen

Fundtiere

Moin, Moin,
oder auch Wuff und Miau,

Ihnen ist in unserem Amtsgebiet ein Tier zugelaufen oder Sie haben ein Tier gefunden? Begleitpersonen waren nicht in der Nähe und Kontaktdaten der Halter sind ebenfalls nicht vorhanden? Kein Problem, wenden Sie sich bitte an das:

Tierheim Kiel
Uhlenkrog 190
24109 Kiel
Notruf: +49 (0) 178 / 52 54 640 (07:00 - 21:00 Uhr)
Tel.: +49 (0) 431 / 52 54 64
E-Mail: info[at]tierheim-kiel.de

Tiere gelten rechtlich als Sache und sind vom Finder an die örtlich zuständige Ordnungsbehörde, hier unser Fundbüro, zu übergeben. Da wir Tiere selbstverständlich nicht wie Sachen behandeln, haben wir eine Vereinbarung mit dem Kieler Tierschutzverein geschlossen. Dort sind unsere Fundtiere in besten Händen.

Schauen Sie bei Interesse auch auf die Internetseite des Tierschutzvereins. Hier finden Sie viele nützliche Informationen rund um´s Tier, nicht nur zu Fundtieren.

Hinweis zu Gebühren und Auslagen

Gemäß der Tarifstelle 8.1 der Anlage 1 der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein sind für die Verwahrung von Fundsachen Gebühren zu erheben. 

Für die Verwahrung von Fundsachen im

Wert bis zu 25 Euro 3 Euro,
Wert von über 25 bis 50 Euro 7 Euro,
Wert von über 50 Euro  7 Euro zzgl. 2% des Wertes, der 50 Euro übersteigt.

Gebühren und Auslagen werden vom Finder nicht erhoben, wenn er auf das Recht zum Eigentumserwerb gemäß §§ 973, 976 Abs.1 BGB verzichtet hat. Aus Gründen der Billigkeit nach § 6 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) können dem Finder Gebühren und Auslagen ermäßigt oder erlassen werden.

Gemäß § 10 Abs.1 Nr.7 VwKostG werden die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Fundtieren durch den Kieler Tierschutzverein dem Eigentümer des Tieres als Auslage in Rechnung gestellt.