Gebührenerhöhung des Personalausweises
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt.
Die vorgenannten Änderungen sind nach Verkündung im BGBl. am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.
Nach dieser Verordnung ändern sich unter anderem die Preise für die Anträge für Personalausweise unter 24 Jahre (6 Jahre Gültigkeit) von 22,80€ auf 27,60€ und für die regulären Personalausweise (10 Jahre Gültigkeit) von 37,00€ auf 46,00€.
Grund für die Gebührenanpassung
Die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises wurden zuletzt am 1. Januar 2021 für Personen ab 24 Jahren erhöht. Für Antragstellende unter 24 Jahren galten seit Einführung des neuen Personalausweises im Jahr 2010 unveränderte Gebühren.
Die Gebühr für einen Personalausweis setzt sich aus den Produktionskosten und den Verwaltungskosten der Behörden zusammen. Seit 2021 sind Material- und Personalkosten gestiegen, und auch die technische Ausstattung der Behörden erfordert mehr Aufwand.
Die Anpassung stellt sicher, dass die tatsächlichen Kosten für Herstellung und Verwaltung gedeckt werden. Die Höhe der Gebühren wird vom Bund festgelegt, die Kommunen haben darauf keinen Einfluss.