Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihr Lichtbild für Personalausweise und Reisepässe direkt vor Ort im Amt Achterwehr aufnehmen. Damit wird die Antragstellung künftig noch einfacher, alle erforderlichen Schritte können bequem an einem Ort erledigt werden.
Die Erstellung erfolgt selbständig durch die Bürgerinnen und Bürger, der Standort des Geräts ist im Amtsgebäude ausgeschildert. Wünschenswert ist es, die Erstellung vor dem gebuchten Termin durchzuführen, so ist das Lichtbild direkt im Antragsverfahren abrufbar und zusätzliche Wartezeiten werden vermieden.
Die Gebühr für das digitale Lichtbild beträgt sechs Euro, fällt zusätzlich zur Gebühr für die Erstellung des Pass-/Ausweisdokumentes an; im Falle der gleichzeitigen Beantragung von Personalausweis und Reisepass für das Bild jedoch nur einmal.
Die Möglichkeit zur Vor-Ort-Erstellung ist Teil der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen des Bundes. Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für Ausweisdokumente ausschließlich digital erstellt und über eine sichere Verbindung an die zuständige Behörde übermittelt werden. Ziel ist es, die Fälschungssicherheit und den Schutz persönlicher Daten zu erhöhen.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Vor-Ort-Lichtbild-Erstellung bei Kleinkindern unter 120 cm Körpergröße teils schwierig gestaltet und die Beleuchtungssituation für das Aufnahmesystem oft unzureichend ist.
Im Falle eines nicht verwertbaren Lichtbilds muss dann amtsseitig auf zertifizierte Fotodienstleister verwiesen werden.
Wer weiterhin ein Foto bei zertifizierten Fotodienstleistern anfertigen lassen möchte, sollte sich dort vorab erkundigen, ob die digitale und sichere Übertragung des Bildes an die Behörde gewährleistet ist. Der QR-Code, der dem Amtspersonal Zugriff auf das Lichtbild gewährt, ist dann zwingend zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses mitzubringen.
Bitte beachten Sie:
Das Lichtbilderfassungsgerät ist ausschließlich für die digitale Erstellung der Lichtbilder nutzbar. Ausdrucke sind hier nicht möglich. Für Führerscheinanträge und Fischereischeine müssen die Lichtbilder weiterhin in ausgedruckter Form mitgebracht werden.