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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden im Amt Achterwehr

Wärme macht in Deutschland ca. 50 % des Endenergieverbrauchs aus, in privaten Haushalten sind es sogar über 90 %. Dabei werden mehr als 80 % der benötigten Wärme durch die Verbrennung fossiler Energieträger bereitgestellt. Dementsprechend hoch ist der Anteil der Wärmeversorgung am Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen. Die Umstellung auf eine auf erneuerbaren Energien basierende Wärmeversorgung bietet somit ein enormes Potenzial für die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. 

Mit der kommunalen Wärmeplanung unternehmen die Gemeinden im Amt Achterwehr einen wesentlichen Schritt zur Reduzierung des Einsatzes fossiler Brennstoffe hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, welches Städte und Gemeinden dabei unterstützt, eine nachhaltige, bezahlbare und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Hierzu wird für das gesamte Gemeindegebiet analysiert, wie sich Wärmebedarfe reduzieren lassen und die Wärmeversorgung zukünftig auf der Basis von erneuerbaren Energien, wie z. B. Geothermie, Solarthermie, Biomasse sowie Abwärme, realisiert werden kann.
Hierbei wird insbesondere untersucht, welche Wärmeversorgungsarten für das Gemeindegebiet bzw. für bestimmte Teilgebiete und Quartiere der Gemeinde möglichst kosteneffizient sind. Darauf basierend wird in einem Wärmeplan dargestellt, in welchen Teilgebieten einer Gemeinde ein Potenzial für den Auf- oder Ausbau von Wärmenetzen gegeben ist und in welchen Teilgebieten hingegen eine individuelle, dezentrale Wärmeversorgung über beispielsweise Wärmepumpen die wahrscheinlich kosteneffizientere Lösung ist.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil eines Wärmeplans ist die Ableitung einer Umsetzungsstrategie. Hierbei werden konkrete Maßnahmen definiert, mit denen die zukünftig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung realisiert werden soll.

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen?
Den übergeordneten gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene gibt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vor. Demnach sind alle Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtet, einen Wärmeplan für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnenden muss dies bis zum 30.06.2026 erfolgen. Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden haben bis zum 30.06.2028 Zeit, einen Wärmeplan zu erstellen.
Die einzelnen Bundesländer müssen das Wärmeplanungsgesetz in Landesrecht umsetzen und haben hierüber auch die Möglichkeit, bestimmte Punkte des Verfahrens den (für das Bundesland) vorliegenden Gegebenheiten entsprechend auszugestalten. Das Land Schleswig-Holstein hat mit der am 29.03.2025 in Kraft getretenen Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) das Wärmeplanungsgesetz in Landesrecht umgesetzt. Auf dieser Grundlage können die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein nun ihre Wärmeplanung durchführen. Für die Durchführung der Wärmeplanung erhalten die Gemeinden einen finanziellen Ausgleich durch das Land.

Was bedeutet dies für die Gemeinden im Amt Achterwehr?
Die Gemeinden im Amt Achterwehr sind nach den oben genannten Gesetzen verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan für ihr jeweiliges Gemeindegebiet aufzustellen. Die Gemeinden werden dabei von der im EWKG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, eine gemeinsame Wärmeplanung in einem sogenannten Konvoi-Verfahren durchzuführen. Im ersten Schritt wurde hierzu in jeder der Konvoi-Gemeinden die Durchführung der Wärmeplanung in den jeweiligen Sitzungen der Gemeindevertretungen beschlossen:

Was bedeutet dies für Bürgerinnen und Bürger?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein rechtlich unverbindliches, strategisches Planungsinstrument. Dies bedeutet: Durch die im Wärmeplan vorgenommene Darstellung eines Teilgebietes der Gemeinde als geeignet für eine wärmenetzbasierte oder individuelle, dezentrale Wärmeversorgung entsteht keine Pflicht, diese Wärmeversorgungsart auch tatsächlich zu nutzen – und es besteht auch keine Pflicht für die Gemeinde diese bereitzustellen. Die Darstellung im Wärmeplan bietet Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern aber zumindest eine wichtige Orientierung über die für ihre Gebäude wahrscheinlich kosteneffizienteste Art der Wärmeversorgung.
Die kommunale Wärmeplanung ist zudem ein Verfahren, welches neben Energieversorgern und weiteren relevanten Akteuren auch die Öffentlichkeit einbindet. So wird auf dieser Webseite fortlaufend über Zwischenergebnisse der Wärmeplanung informiert. Außerdem können Interessierte in Öffentlichkeitsveranstaltungen (Termine werden noch bekannt gegeben) Anregungen und Kritik zu den aktuellen Planungen einbringen. Nach Vorliegen des Wärmeplanentwurfs wird die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen bestehen.

Was kommt nach der Wärmeplanung?
Der kommunale Wärmeplan stellt einen Fahrplan der Gemeinde für die nächsten Jahre bis zum Erreichen einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung dar. Insofern beginnt die eigentliche Arbeit mit dem Aufstellen des Wärmeplans erst, da die darin vorgeschlagenen Maßnahmen weiter ausgearbeitet und von den verschiedenen Akteuren umgesetzt werden müssen. 
In Gebieten mit dezentraler Wärmeversorgung haben die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis 2045 Zeit ihre Wärmeversorgung durch individuelle Lösungen treibhausgasneutral zu gestalten. 
In Gebieten, für die ein Wärmenetz als geeignete Versorgungsart identifiziert wurde, ist durch die Gemeinde oder auch durch interessierte potenzielle Wärmenetzbetreiber die Realisierung eines Wärmenetzes näher zu prüfen. Maßnahmen wie diese können längere Planungs- und Realisierungszeiträume aufweisen, da darüber hinaus ein Betreibermodell und eine Finanzierung gefunden werden müssen.
Ein in einem Wärmeplan dargestelltes Wärmenetzgebiet stellt im Übrigen keine Anschlusspflicht der Gebäudeeigentümer an ein künftiges Wärmenetz dar. Vielmehr haben Gebäudeeigentümer weiterhin die Wahlfreiheit, beispielsweise durch den Einbau einer Wärmepumpe eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in ihrem Gebäude zu realisieren. Es besteht hier wiederum lediglich die Verpflichtung, spätestens bis zum Jahr 2045 eine auf fossilen Energieträgern basierende Gebäudeheizung auf eine der Erfüllungsoptionen des GEG umzustellen.

Eine Überprüfung und Fortschreibung des Wärmeplans durch die Gemeinde muss alle fünf Jahre erfolgen.

Ablauf der Wärmeplanung
Zur Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans sieht das Wärmeplanungsgesetz folgende wesentliche Inhalte vor:

Eignungsprüfung
Hierbei wird untersucht, inwieweit sich das Gemeindegebiet bzw. Teilgebiete der Gemeinde mit hoher Wahrscheinlichkeit weder für die Versorgung durch ein Wärmenetz noch durch ein Wasserstoffnetz eignen. Sofern dies gegeben ist, kann die Gemeinde für diese entsprechenden Teilgebiete ein sogenanntes verkürztes Wärmeplanungsverfahren durchführen.

Bestandsanalyse
Mit der Bestandsanalyse wird der Ist-Zustand der Wärmeversorgung für das gesamte Gemeindegebiet erhoben und dargestellt. Dies umfasst beispielsweise die Ermittlung des aktuellen Wärmebedarfs bzw. -verbrauchs, der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen sowie der eingesetzten Energieträger. Außerdem werden Informationen der für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturen, wie z. B. bestehende Wärme- und Gasnetze, erhoben.

Potenzialanalyse
Bei der Potenzialanalyse wird untersucht, welche Potenziale für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung genutzt werden können. Die Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs werden abgeschätzt.

Entwicklung eines treibhausgasneutralen Zielszenarios
Basierend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Szenario für eine zukünftig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erarbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Einteilung des Gemeindegebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Hiermit wird eine Einschätzung darüber gegeben, welche Wärmeversorgungsart, d. h. Wärmenetz, Wasserstoffnetz oder individuelle, dezentrale Wärmeversorgung, sich für die einzelnen Teilgebiete der Gemeinde besonders eignet.

Umsetzungsstrategie
Auf Grundlage der vorangegangenen Planungsphasen wird eine Umsetzungsstrategie für die Realisierung der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung entsprechend dem zuvor definierten Zielszenario entwickelt. Hierzu wird ein Katalog an von der Gemeinde umzusetzenden Maßnahmen erarbeitet, wobei die Einbindung weiterer Akteure vorgesehen werden kann.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Gemeinden im Amt Achterwehr
Mit den in den Sitzungen der Gemeindevertretungen erfolgten Beschlüssen zur Durchführung der Wärmeplanung haben die Gemeinden des Amtes Achterwehr den offiziellen Start der Wärmeplanung eingeleitet. Im Folgenden sollen nun von der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde zunächst die Eignungsprüfungen durchgeführt werden. Die ersten Ergebnisse der Eignungsprüfungen werden laut Klimaschutzagentur für das vierte Quartal des Jahres 2025 erwartet.
Im Anschluss daran werden die Gemeinden des Amtes Achterwehr gemeinsam ein externes Planungsbüro mit der Erstellung der weiteren kommunalen Wärmeplanung beauftragen. Die Ergebnisse dieser weiteren Planungsschritte werden voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2027 vorliegen. Die Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde unterstützt und begleitet die Gemeinden des Amtes Achterwehr dabei während des gesamten Wärmeplanungsprozesses.
Über vorliegende Ergebnisse sowie über im Zusammenhang mit der Wärmeplanung stattfindende Veranstaltungen wird auf dieser Webseite fortlaufend informiert.


Für alle Fragen zur gemeinsamen kommunalen Wärmeplanung der Gemeinden im Amt Achterwehr sowie zur Beteiligung bei diesem Verfahren steht Ihnen Frau Minka Nieswand von der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Frau Minka Nieswand
Tel.: 0172 4330 290
E-Mail: waermeplanung[at]ksa-rdeck.de

 

 

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