Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
Ihr Krankenhaus erhält eine Zulassung, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen wird. Die Aufnahme können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Krankenhäuser werden unter anderem durch die Aufnahme in den Krankenhausplan eines Bundeslandes zur Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zugelassen. Krankenhausbehandlungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur Plankrankenhäuser Anspruch auf Fördermittel des Bundeslandes für Investitionen.
Die Bundesländer sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür, dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.
Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Es gibt 2 Entscheidungsstufen:
Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.
Kurztext
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Keine
es gibt keine Hinweise / Besonderheiten
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Fahrlehrerlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-3870
E-Mail:
Poststelle[at]jumi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
Postanschrift:
Postfach
7145
24171
Kiel
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