Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen
In Ihrer Gemeinde gibt es verschiedene Angebote, die Ihre Gesundheit unterstützen und zur Prävention beitragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
In Ihrer Gemeinde gibt es Angebote, die Ihnen helfen können, gesund zu bleiben und sich wohlzufühlen. Dazu gehören Kurse, Projekte, Informationsveranstaltungen und Aktionen für ganz unterschiedliche Menschen wie zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, Familien, Seniorinnen und Senioren, Berufstätige, Frauen, Männer oder Menschen in besonderen Lebenssituationen. Die Angebote finden an verschiedenen Orten statt, zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen, Betrieben oder in bestimmten Stadtteilen.
Besonders wichtig ist, dass auch Menschen, die es schwerer haben, gesund zu bleiben, die Angebote nutzen können. So soll jeder die gleichen Chancen auf Gesundheit haben.
Damit die Angebote gut zusammenpassen, arbeiten verschiedene Gruppen in der Gemeinde zusammen. Bei den sogenannten Runden Tischen treffen sich Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Vereinen, Ärzteschaft, Politik und der Bürgerschaft. Sie besprechen, welche Themen besonders wichtig sind, und planen gemeinsam passende Maßnahmen.
Die Planung der Angebote basiert auf Daten zur Gesundheit in Ihrer Gemeinde. So können Maßnahmen genau dort umgesetzt werden, wo sie den Menschen am meisten helfen.
Kurztext
Gesundheitsamt des Kreises oder kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, um welches Angebot es geht. Bei Kursanmeldungen geht es meist schnell, bei speziellen Förderungen oder Anträgen kann es etwas länger dauern.
Keine
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331 202-7319
|
Fax:
+49 4331 202-565
E-Mail:
annika.baum[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331 202-7320
|
Fax:
+49 4331 202-565
E-Mail:
mechthild.mueller-boyens[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331 202-7320
|
Fax:
+49 4331 202-565
E-Mail:
kerstin.nommsen[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Tel:
+49 4331 202-7320
|
Fax:
+49 4331 202-565
E-Mail:
anja.voeske[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.