Steuern auf Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie Sportwetten anmelden
Wenn Sie Rennwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen oder Sportwetten veranstalten, sind Sie verpflichtet, die darauf entstehende Steuer bei dem zuständigen Finanzamt anzumelden und zu bezahlen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie müssen die Rennwett-, Lotterie- oder Sportwettensteuer anmelden und bezahlen, wenn Sie
Der Totalisator ermittelt im Vorfeld eines Pferderennens aus allen Wetteinsätzen kontinuierlich bis zum Rennstart die Gewinnquoten. Die Teilnehmenden wetten dabei untereinander und nicht gegen eine Buchmacherin oder einen Buchmacher.
Wie werden Rennwetten besteuert?
Wie werden Lotterien besteuert?
Wie werden Sportwetten besteuert?
Kurztext
In Schleswig-Holstein ist das Finanzamt Kiel für die Rennwett- und Lotteriesteuer zentral zuständig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es fallen keine Kosten an.
§§ 8 bis 12 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
§§ 16 bis 22 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
§§ 26 bis 31 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottDV)
Rechtsbehelf
Gegen einen von der Steueranmeldung abweichenden Steuerbescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.
Die zur Steueranmeldung notwendigen Formulare erhalten Sie beim Finanzamt Kiel.
- Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Tiere: Schlachten - Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
- Zukunftsstrategie Daseinsvorsorge allg.
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Ansprechpartner
Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd und Kiel-Nord)
Feldstraße 23
24105 Kiel
Tel:
+49 431 602-0
|
Fax:
+49 431 602-1009
E-Mail:
poststelle[at]fa-kiel.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Öffnungszeiten:
Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
(und nach Vereinbarung).
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.