Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen): Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
Wer ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen möchte, muss eine entsprechende Fachkundeprüfung nachweisen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.
Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine
oder durch folgende Bildungsabschlüsse:
Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.
Prüfungszeugnis.
Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Mitfahrzentrale: Anzeige
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.