Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Um gesetzlich Versicherte zu versorgen, muss ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
Wenn Sie eine eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben wollen, müssen Sie dies auch bei der Wohnpflegeaufsicht anzeigen.
Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung bei der Wohnpflegeaufsicht sind in den §§ 12 - 15 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.
Die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Wohnpflegeaufsicht
Berliner Straße 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-243
|
Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
sozialpsychiatrischer-dienst[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie im Krisen- bzw. psychiatrischen Notfall einen Mitarbeitenden über die Rettungsleitstelle in Kiel. +49 (0) 431 19222
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Wohnpflegeaufsicht)
Fachdienst
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121
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