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Archäologische Ausgrabungen zur Denkmalerkundung genehmigen lassen

Ortsauswahl
24259 Westensee

Wenn Sie bei einer archäologischen Ausgrabung nach Kulturdenkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Wenn Sie eigenständig nach Kulturdenkmalen suchen oder eine archäologische Ausgrabung durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

Kurztext

  • Suche nach und Erforschung von Kulturdenkmalen mithilfe archäologischer Ausgrabungen bedürfen einer Genehmigung
  • Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden
  • gefundene Denkmale sind der zuständigen obere Denkmalschutzbehörde zu melden

 

  • An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck

 

  • Den Antrag auf Genehmigung können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen.
  • Der formlose Antrag muss beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes schriftlich oder in Form einer E-Mail gestellt werden.
  • Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse alsh.landsh.de oder schicken einen Antrag per Post an die zuständige Behörde. Die Kollegeninnen und Kollegen nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
  • Sollte die zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes Mängel im Antrag feststellen, bekommen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
  • Sollten Sie die Mängel nicht beseitigen und die Frist verstreichen lassen, gilt der Antrag als zurückgewiesen.

Voraussetzungen

  • Einverständnis der Flächeneigentümer und Pächter
  • naturschutzrechtliche Genehmigungen
  • Nachweis von Leitungsplänen (Schachtscheine)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
  • Lageplan des Untersuchungsgebietes
  • Angaben zur Qualifikation
  • Methodenbeschreibung
  • Zeitplan
  • Sicherungs- und Dokumentierungskonzept

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Ansprechpartner

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 387-0   |   Fax: +49 4621 387-55
E-Mail: alsh[at]alsh.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html


Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.