Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung
Die obersten Landesbehörden und das Statistikamt Nord informieren über die Bevölkerung/Bevölkerungsentwicklung.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Erkenntnisse über die Bevölkerungsstruktur und die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sind wichtige Planungsgrundlagen für den Staat (Bund, Länder und Kommunen), aber auch die private Wirtschaft.
Die gravierenden demographischen Veränderungen der nächsten Jahrzehnte werden sich spürbar auf alle Lebensbereiche auswirken. Sie erfordern frühzeitiges Handeln und bedarfsgerechte Planungen.
Aufgabe des Landes ist es, in seinen eigenen Zuständigkeitsbereichen hierfür die richtigen Weichen zu stellen und durch gesetzliche Vorgaben, aber auch Information und Beratung sowie Programme und Projekte, Kommunen und andere öffentliche sowie private Planungsträger hierbei zu unterstützen.
Seitens des Landes werden Informationen zur Bevölkerungsentwicklung kostenlos angeboten.
Für detaillierte Bevölkerungsdaten des Statistikamtes Nord können Kosten anfallen, die sich nach Art und Umfang der Daten richten.
§ 7 Abs. 1 Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Landesentwicklungsgrundsätzegesetz).
Landesentwicklungsgrundsätzegesetz
Das Thema Bevölkerungsentwicklung spielt in verschiedenen Bereichen der Landespolitik (zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Fachkräfte) eine Rolle und wird in den jeweiligen Fachministerien bei der Aufgabenplanung und Schwerpunktsetzung berücksichtigt.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-101  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Erdgeschoss  
  |  
      Zimmer:
      11  
Einwohnermeldeamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-555  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
  
  Sachbearbeiterin
    
  
      Einwohnermeldeamt
    
  
      Tel:
      04340409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      10  
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  
  Düsternbrooker Weg 92
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-2833
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]im.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
          7125
        
      
      24171 
       Kiel 
    
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
 Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.