Kulturförderung beantragen
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
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Kulturförderung beim Land Schleswig-Holstein beantragenIm Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Kulturförderung der Landesregierung
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Ministerium für Justiz und Gesundheit
  
  Lorentzendamm 35
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-3870
  
  
      E-Mail:
      Poststelle[at]jumi.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
          7145
        
      
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Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
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