Spielcasino / Spielbank: Zulassung beantragen
Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Zulassung.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Spielbanken dürfen in Schleswig-Holstein nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden.
Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank kann daher nur eine Gesellschaft erhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt.
An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.
Es fallen Gebühren für jedes Erlaubnisjahr in Höhe von 0,13 % des Bruttospielertrages eines Geschäftsjahres an.
§ 3a Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH) regelt, welche Unterlagen notwendig sind.
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
 - Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
 - Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
 - Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
 - Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
 
Ansprechpartner
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  
  Düsternbrooker Weg 92
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-2833
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]im.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
          7125
        
      
      24171 
       Kiel 
    
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
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