Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie dies zur Berechnung der Abgabe jährlich mitteilen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie gegebenenfalls eine Abgabe bezahlen. Der Betrag wird anhand der entnommenen Wassermenge und der Verwendung (Entnahmezwecke) des Wassers und den Entnahmeorten bemessen.
Hierzu müssen Sie jährlich eine Erklärung abgeben, damit der Betrag der Abgabe berechnet werden kann.
Entnahmezwecke sind beispielsweise:
Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:
Im Grundwasser:
In oberirdischen Gewässern:
Kurztext
An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.
Wenn Sie die Erklärung zur Abgabe online abgeben wollen:
Wenn Sie die Erklärung zur Abgabe schriftlich abgeben wollen:
Voraussetzungen
Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Abgabeerklärung bis zum 1. März einreichen.
Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres.
Die Aufforderung zur Zahlung der Wasserabgabe erfolgt nur, wenn die errechnete Abgabe 200 EUR pro Kalenderjahr überschreitet.
Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)
Für Wasserversorgungsunternehmen gegebenenfalls zusätzlich:
Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde. Bei den abgabepflichtigen Wasserentnahmen handelt es sich um zulassungspflichtige Gewässerbenutzungen.
Wenn Sie Wasser ohne die erforderliche Zulassung entnehmen, müssen Sie trotzdem eine Abgabe bezahlen.
Wenn Sie die Mitteilung unvollständig oder zu spät einreichen, wird die untere Wasserbehörde die Wasserentnahme nach vorheriger Fristsetzung schätzen und die Abgabe entsprechend festsetzen.
Grundwassernutzung und Trinkwasserversorgung
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
 - Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
 - Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
 - Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
 - Verpackungen: Vollständigkeitserklärung - Register
 
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
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      +49 4331 202-0  
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      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
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      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
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