Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
Erforderliche gemeinschaftliche Aufwendungen zur Flurbereinigung können auf Antzrag gefördert werden.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.
Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.
Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur
werden mit Zuwendungen gefördert.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.
An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ländliche Neuordnung einschließlich freiwilliger Landtausch (Flurbereinigung nach GAK)
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
 - Erlaubnis beantragen zum Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die für Tierversuche oder andere wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind
 - Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
 - Schiedsangelegenheiten
 - Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
 
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Flensburg
  
  Bahnhofstraße 38
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      +49 461 804-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 804-240
  
  
      E-Mail:
      flensburg.poststelle[at]llnl.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
  
  Breitenburger Straße 25
    
  25524 Itzehoe
  
      Tel:
      +49 4821 66-0  
  |  
      Fax:
      +49 4821 66-2223
  
  
      E-Mail:
      itzehoe.poststelle[at]llnl.landsh.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
    
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck
  
  Meesenring 9
    
  23566 Lübeck, Hansestadt
  
      Tel:
      +49 451 885-1  
  |  
      Fax:
      +49 451 885-270
  
  
      E-Mail:
      luebeck.poststelle[at]llnl.landsh.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr
    
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
  
  Hamburger Chaussee 25
    
  24220 Flintbek
  
      Tel:
      +49 4347 704-0  
  |  
      Fax:
      +49 4347 704-116
  
  
      E-Mail:
      Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Flensburg
  
  Bahnhofstraße 38
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      +49 461 804-0  
  |  
      Fax:
      +49 461 804-240
  
  
      E-Mail:
      Flensburg.Poststelle[at]lfu.landsh.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
  
  Breitenburger Straße 25
    
  25524 Itzehoe
  
      Tel:
      +49 4821 66-0  
  |  
      Fax:
      +49 4821 66-2223
  
  
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      itzehoe.poststelle[at]lfu.landsh.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
    
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck
  
  Meesenring 9
    
  23566 Lübeck, Hansestadt
  
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      +49 451 885-1  
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      Fax:
      +49 451 885-270
  
  
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Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr
    
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