Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen und dabei finanzielle oder medizinische Hilfe brauchen, können Sie einen Antrag stellen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehört die Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten Unterstützung für Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Dinge für den Haushalt.
Auch für persönliche Dinge, wie Fahrkarten, können Sie Leistungen erhalten.
Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie zusätzliche Hilfe in Form von Schwangerschaftskleidung oder Kleidung für Ihr Baby.
Medizinische Hilfe kann Ihnen gewährt werden, wenn Sie krank sind, eine Impfung benötigen oder eine Vorsorgeuntersuchung machen lassen wollen.
Weitere Hilfen sind möglich, zum Beispiel für Schulmaterialien oder einen Dolmetscher.
Die Leistung wird Ihnen in der Regel in Form einer Bezahlkarte (Debit-Karte) gewährt, abweichend können im Einzelfall Sachleistungen, Gutscheine oder Geldleistungen gewährt werden.
Die Höhe der Leistung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Kurztext
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen der zuständigen Behörde sofort Bescheid geben, wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert.
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie arbeiten, umziehen oder mehr Geld bekommen.
Wenn Sie das nicht tun, bekommen Sie kein Geld mehr.
Wenn Sie eine Arbeit anfangen und das nicht spätestens nach drei Tagen ihrem zuständigen Sozialamt gemeldet haben müssen Sie eine Geldstrafe bezahlen.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung 0 - Hauptamt
Tel:
+49 4340/409-021
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
f.deisemann[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
06
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung 0 - Hauptamt
Tel:
+49 4340 409-022
E-Mail:
robert.stein[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
07
Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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