Behördennummer 115
Von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung: Das Team der Behördennummer 115 beantwortet Ihre Fragen zu Leistungen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wir beantworten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen schnell und zuverlässig. Eine Rückmeldung erhalten Sie auch dann, wenn wir nicht sofort antworten können.
Kurztext
Eine Rückmeldung erhalten Sie auch dann, wenn wir nicht sofort antworten können.
keine
Bearbeitungsdauer
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.
keine
Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Tel:
+49 4340 409-090
E-Mail:
j.brand[at]amt-achterwehr.de
FITKO (Förderale IT-Kooperation) – Produktmanagement 115
Tel:
069 4012700
E-Mail:
115[at]fitko.de
Postanschrift:
Zum Gottschalkhof 3
60594
Frankfurt am Main
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.