Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.
Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:
An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein
Keine
Angaben über
Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.
IHK - Wirtschaftliche Tätigkeit von öffentlichen Einrichtungen
Ansprechpartner
Handwerkskammer Flensburg
  
  Johanniskirchhof 1-7
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      0049461 866-0  
  |  
      Fax:
      0049461 866-110
  
  
      E-Mail:
      info[at]hwk-flensburg.de
      
    
  
Postanschrift:
      
          Postfach
          1738
        
      
      24907 
       Flensburg 
    
Öffnungszeiten:
      Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
    
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
  
  Bergstraße 2
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 5194-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 5194-234
  
  
      E-Mail:
      infothek[at]kiel.ihk.de
      
    
  
      Web:
      www.ihk.de/schleswig-holstein/
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
    
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