Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
Möchten Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenAls selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als
Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.
Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.
Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.
Kurztext
Ihre örtlich zuständige IHK
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
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Zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige IHK
Örtlich zuständige IHK ermitteln
- Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
- Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
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+49 431 5194-234
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Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Infothek
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
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Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
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