Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste benötigen eine gesonderte Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Diese Fahrberechtigungen berechtigen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer bestimmten zulässigen Gesamtmasse. Sie können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste erteilt werden. Sie müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Es werden Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis zu 4,75 t erteilt.
Eine Fahrberechtigung erhalten Sie, wenn
Keine
Keine
Bescheinigung nach § 1 Abs.2 Satz 3 Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO). Sie erhalten diese nach erfolgter Einweisung und Abschlussfahrt.
Die Fahrberechtigungen dürfen Sie nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nutzen.
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
 - Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
 - Internationalen Führerschein beantragen
 - Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
 - Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
 
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf
  Außenstelle Melsdorf
    
  Rotenhofer Weg 1
    
  24109 Melsdorf
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Postanschrift:
      
       Inspektor-Weimar-Weg 17
        
      24239 
       Achterwehr 
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Besuche vor Ort sind vorher abzustimmen.		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf)
  
  stellv. Abteilungsleiter
    
  
      Abteilung 0 - Hauptamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-002  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      m.reiser[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Obergeschoss  
  
Amt Achterwehr - Hauptamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-001  
  
  
  
  
      E-Mail:
      a.kock[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-002  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.reiser[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      23  
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-1286  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-264
  
  
  
      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
  |  
      Zimmer:
      533  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-283  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-264
  
  
  
      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
  |  
      Zimmer:
      515  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-285  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-264
  
  
  
      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
  |  
      Zimmer:
      517  
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